19. Mai 2012
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KOMMUNE
Sparkassen erhalten!

Leistungen der Sparkassen

  • In Nordrhein-Westfalen kümmern sich rund 63 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 110 Kreis- und Stadtsparkassen mit 2 500 Geschäftsstellen um circa elf Millionen Kundinnen und Kunden.
    Jedes Jahr stellen die nordrhein-westfälischen Sparkassen annähernd

  • 3 500 hochqualifizierte Ausbildungsplätze für junge Menschen zur Verfügung.
    Viele Veranstaltungen und ehrenamtliches Engagement im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich wären ohne die Förderung und Unterstützung der Sparkassen undenkbar. Alleine im Jahr 2007 unterstützten die Sparkassen diese Arbeit mit 155 Millionen Euro.

  • Die Sparkassen sind ein verlässlicher Finanzpartner für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Region. Sie finanzieren zu einem großen Teil Existenzgründungen, neu geschaffene Arbeitsplätze und Investitionen des Handwerks.

  • Die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen sind den Menschen in ihrer Region verpflichtet. Nicht Gewinnmaximierung sondern die Förderung von gemeinnützigen Zwecken steht im Mittelpunkt der Geschäftspolitik.




    Das wollen CDU und FDP

    1. Bildung von Trägerkapital:
    Mit der Ausweisung von Trägerkapital öffnen CDU und FDP die Tür zur möglichen Privatisierung unserer Sparkassen. Wenn eine hochverschuldete Kommune Trägerkapital ausgewiesen hat, kann die Kommunalaufsicht auch die Veräußerung anordnen. Davor schützt auch der Hinweis, Trägerkapital als "nicht handelbar" auszuweisen und damit eine Beteiligung privater Investoren auszuschließen nicht. Niemand kann heute eine Garantie dafür abgeben, dass der Europäische Gerichtshof eine solche Regelung nicht aushebelt und eine Öffnung für private Investoren erzwingt.

    2. Verwendung des Jahresüberschusses, Ausschüttung:
    Der Ausschüttungsbetrag muss von Kommune nicht mehr zwingend zur Förderung von sozialem, kulturellem, sportlichem oder ehrenamtlichem Engagement verwendet werden. Der Träger kann die Ausschüttung auch zum Abbau von Schulden oder für den neuen Dienstwagen des Verwaltungschefs nutzen.

    3. Zusammenschluss der Sparkassenverbände:
    Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Fusion der beiden Verbände handelt es sich um einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Die Existenz der beiden Sparkassenverbände in NRW ist Ausdruck der Willensbildung der Städte und Gemeinden als Eigentümer der Sparkassen und reflektiert die objektiv unterschiedlichen Sparkassen-Strukturen im Rheinland und in Westfalen-Lippe.

    4. Sparkassen-Finanzverbund:
    Die CDU/FDP-Landesregierung will die Zusammenarbeit zwischen WestLB und den örtlichen Sparkassen gesetzlich festschreiben. Dies wäre bundesweit in dieser Form einmalig. Die Stärke der derzeitigen Zusammenarbeit liegt in der Freiwilligkeit der Zusammenarbeit der Verbundteilnehmer. Ein gesetzlich normierter Zwang zu einer Zusammenarbeit greift in die Geschäftstätigkeit der Sparkassen ein.

    5. Sparkasse in Trägerschaft des Sparkassen- und Giroverbandes oder der Sparkassenzentralbank:
    Befindet sich eine Sparkasse in einer wirtschaftlichen Schieflage, kann der zuständige Sparkassenverband im Rheinland oder Westfalen auf die Trägerschaft der Sparkasse von der Kommune übernehmen. Sieht sich der Verband jedoch nicht in der Lage die Sparkasse zu übernehmen, soll die Trägerschaft auf die Sparkassenzentralbank (WestLB) übergehen. Dies ist rechtlich äußerst kritisch, da eine Sparkasse in öffentlich-rechtlicher Hand von einer privatwirtschaftlichen Aktiengesellschaft aufgenommen würde. Verkauft nun die Landesregierung ihre Anteile an der WestLB an einen privaten Investor und befindet sich zu diesem Zeitpunkt eine kommunale Sparkasse in der Trägerschaft der WestLB, so wird diese mitverkauft und der private Investor hat Zugriff auf das Geschäft der Sparkasse.


  • Lesen Sie den Kooperationsvertrag

    Ulrich Roland - Ihr Bürgermeister in Gladbeck

    Cay Süberkrüb - Ihr Landrat in Recklinghausen

    Jens Bennarend - für Sie im Kreistag Recklinghausen

    Mario Sommerfeld - für Rosenhügel im Rat der Stadt Gladbeck

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